Geschichte
Geschichte des Elektrohandwerks Mansfelder Land bis 1945
Die Elektrobranche gehört neben dem Kraftfahrzeug-Handwerk und der Rundfunk- und Fernsehmechanik zu den jungen Handwerken mit der kürzesten Geschichte. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb in den Eisleber und Hettstedter Archiven und Bibliotheken bisher nur sehr spärliches Material gefunden wurde. Trotzdem soll auch dieses Gewerk seine Erwähnung finden.
Im Jahr 1900 feierte der Mansfelder Bergbau sein 700 jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass besuchte das Kaiserpaar am 12. Juni die Stadt. Die elektrische Kleinbahn zwischen Hettstedt und Helfta mit einer Abzweigung nach nachdem Friedhof in Eisleben nahm ihren Betrieb auf.
Ab 1900 rollt bereits die Elektrische Kleinbahn in Eisleben.
Die Chronik der Lutherstadt Eisleben, verfasst von Herrn Studienrat Hoell, berichtet davon, dass im Jahre 1911 die elektrische Beleuchtung in der Stadt eingeführt wurde. Vorher spendeten Gaslampen in den nächtlichen Straßen ein trübes Licht. Die Umstellung von Gas auf Elektroenergie musste ja wohl von Fachleuten durchgeführt worden sein.
Am 16. November 1912 wurde das Städtische E-Werk im Betrieb genommen. Zu dieser Zeit hatten 320 Hausbesitzer Strombedarf angemeldet. 200 Stromanschlüsse wurden zum Betriebsbeginn des E-Werkes realisiert, welche aber nicht alle genutzt wurden, weil die Hausinstallation noch nicht fertig gestellt war.
Aber auch in Helbra konnte durch die Inbetriebnahme der Elektrischen Kleinbahn die Stromversorgung in Betrieb genommen werden.
An der Bahnstrecke verpflichtete sich das Unternehmen " Elektrische Kleinbahn im Bergrevier A.G." seine Lichtanlagen von Eintritt der Dunkelheit bis zur Einstellung des Betriebes der letzten Bahn durch die an 12 Masten angebrachten Glühlampen zu beleuchten. Dem Unternehmen war es gestattet, elektrischen Strom für Beleuchtung und sonstige Zwecke innerhalb der Gemeinde an Dritte abzugeben.
Somit war es schon 1900 mit der Inbetriebnahme der Elektrischen Kleinbahn möglich elektrischen Strom zu beziehen.
Mit der Bezugsmöglichkeit des elektrischen Stromes kam auch das Handwerk mit elektrischen Kenntnissen seine Arbeit beginnen.
Erste Schritte in den neuen Berufszweig versuchten sich Handwerksmeister aus den Gewerken Schmiede, Schlosser und Klempner. Nach einigen Jahren konnte auch eine neue Berufsbezeichnung mit den Namen " Elektrohandwerk " in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Und nicht nur in Eisleben gab es das Elektrohandwerk. Eine Statistik aus Großörner nennt das Elektrogeschäft des Herrn Karl Honigmann, angemeldet 1928, und den Elektroapparatebau des Herrn Bernhardt Rohne, angemeldet 1930, Werkstattbetrieb 1937 abgemeldet.
Im Jahre 1928 wendeten sich 11 Vertreter des Elektrohandwerks an die seit 1900 bestehende Handwerkskammer in Halle. Das Anliegen war die Gründung einer Zwangsinnung für das Elektro-Installateur-Handwerk. Sie sollte den Stadtkreis Eisleben, den Mansfelder See- und Gebirgskreis sowie den Kreis Sangerhausen umfassen. Als Sitz der Zwangsinnung schlugen die Unterzeichner die Stadt Eisleben vor.
Der Beitritt zur Zwangsinnung sollte für alle, die das Elektrohandwerk in dem genannten Bezirk persönlich selbständig ausübten, zur Pflicht werden.
Die 11 Initiatoren der Zwangsinnung waren:
Walter Seidler Technisches Büro Eisleben
Willy Wagner Elektro-, Licht-, Kraft- und Schwachstromanlagen Hettstedt
Reinhardt und Bothe Kraftfahrzeuge und Elektrotechnik Helbra
Jul. Eichlers Sohn Elektrizitäts-Gesellschaft
Gustav Eimler Hettstedt
Kurt Fiedler Ingenieur Eisleben
Kurt Ohlendorf Elektromeister
Otto Wende Elektromeister Leimbach
Bernhard Thiele Licht-, Kraft- und Radioanlagen Eisleben
Albin Hegewald Ingenieur-Büro für elektrische Licht- und Kraftanlagen Eisleben
Otto Schwenzer Elektromeister
Kraft Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Merseburg bestand seit dem 1. August 1929 die Zwangsinnung für das Elektro-Installateur-Handwerk mit ihrem Sitz in Eisleben. Der Innungsbezirk umfasste neben dem Stadtkreis Eisleben den Mansfelder See- und Gebirgskreis. Die Handwerker aus dem Kreis Sangerhausen zogen es schließlich vor, doch nicht mit ihren Eisleber Kollegen zusammenzugehen, sondern mit den Elektrikern des Kreises Eckartsberga eine freie Elektro-Installateur-Innung zu gründen.
Kreishandwerkerschaft Mansfelder Land, Eisleben
"Chronik der Lutherstadt Eisleben", Verfasser: Studienrat Hoell, Eisleben 2 Kreisarchiv Mansfelder Land, Eisleben
Großörner: Nachweisung über Gewerbe - An - und Abmeldungen 1921-1943 3 Historisches Archiv Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro" Installation " Handwerk, 1931
Das bestätigte Innungsstatut der Eisleber Zwangsinnung regelte die Aufgaben der Innung, Fragen zur Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes, Fragen, Lehrlings- und Gesellenwesens, Innungsämter sowie die Vermögensverwaltung.
Die neu gegründete Innung stellte sich für ihr einheitliches Handeln die folgenden Aufgaben:
Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen auf gesetzlicher Grundlage Abnahme der Gesellenprüfungen und Ausstellung der Zeugnisse gemäß Gewerbeordnung Förderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge; Unterstützung, Errichtung, Leitung betreffender Schulen Errichtung von Kassen zur Unterstützung im Todes-, Arbeitsunfähigkeits- oder andere Bedürftigkeitsfalle. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Zwangsinnung für das Elektro-Installateur-Handwerk waren der selbständige Betrieb des Handwerks im genannten Bezirk sowie der Eintragung der Handwerksrolle.
Wichtig für Gewerbetreibende, die nebenbei auch andere Handwerke mit bestehender Zwangsinnung ausübten, war der Passus, dass sie Mitglieder der Elektro-Installateur-Innung nur wurden, wenn sie das Elektro- Installationshandwerk hauptsächlich betrieben.
Bezeichnend für diese Zeit der industriellen Entwicklung und der Verbreitung von Großbetrieben war die Berechtigung von Werkmeistern aus bestehenden Großbetrieben für Elektroinstallateurarbeiten, der Zwangsinnung beizutreten. Ebenso konnten sich bei Zustimmung Innungsversammlung auch diejenigen der Innung anschließen, die das Elektroinstallationsgewerbe fabrikmäßig betrieben.
Schon diese beiden Punkte des Innungsstatuts zeigten, dass sich das junge Elektro-Installateurhandwerk im Gegensatz zu traditionellem und "altem" Handwerk der industriellen Entwicklung des 20. Jahrhunderts stärker öffnete. Die traditionelle Definition des "Handwerks", Meister und 2 bis 3 Mitarbeiter, spielte hier nicht mehr die große Rolle.
Die Innungsmitglieder verpflichteten sich in ihrem Statut außerdem, die Reklame fürs Geschäft nicht marktschreierisch oder gegen die guten Sitten verstoßend zu gestalten. Ebenso untersagte das Dokument irreführende Anpreisungen und Gratiszugaben. 20 Reichsmark Strafe kosteten Verstöße dagegen. Jeder Handwerker der Elektrobranche sollte eben auf reeller Basis seine Chancen auf dem Markt haben.
Der Innungsversammlung oblagen vielfältige Aufgaben:
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung
- Beschlussfassung über die Verfolgung von Ansprüchen
- Erlass von Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens
- Beschlussfassung über Errichtung und Abänderung von Nebenstatuten
- Beschlussfassung über Abänderung des Statuts Einsetzung von besonderen Ausschüssen Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und über Beschwerden gegen die Geschäftsführung
- Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, welche vorgelegt wurden.
Alle Beschlüsse der Innungsversammlung waren mit der einfachen Stimmenmehrheit aller berechtigten anwesenden Mitglieder zu fassen. Die Beschlüsse hielt der Schriftführer in einem Protokollbuch fest.
Den Vorstand der Innung des Elektro-Installateur-Handwerks bildeten 1929 der Obermeister sowie 6 Mitglieder. Die Wahl des Obermeisters geschah in einem besonderen Wahlgang mit absoluter Stimmenmehrheit. Die 6 Mitglieder wurden gemeinschaftlich mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Obermeister durfte sein Amt 3 Jahre innehaben, von den Mitgliedern musste jährlich die Hälfte ausscheiden; beim ersten Mal entschied das Los, danach zählte das Dienstalter.
Neben dem Obermeister gab es im Vorstand noch das Amt des Stellvertreters, des Schriftführers und des Kassenführers.
Der ordnungsgemäß gewählte Vorstand war berechtigt, die Innung nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten. Ebenfalls hatte er die gesamte Verwaltung der Innungsangelegenheiten durchzuführen, soweit es keine andere Regelung gab. Die weiteren Einzelaufgaben des Vorstandes enthält das Innungsstatut von 1929.
Die Kontrolle des erreichten Ausbildungsstandes der Lehrlinge, ihrer Unterbringung in Bezug auf die Wahrung von Sitte und Moral oblagen den Mitgliedern des Ausschusses für das Lehrlingswesen. Als Beauftragte der Innung hatten sie das Recht, Verhandlungen mit den Lehrherren, den Eltern oder Vormündern zu führen, wenn es Mängel in obengenannter Hinsicht gab. Übrigens waren Innungsämter auch damals schon Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse erhielten lediglich ihre baren Auslagen erstattet.
Der Gesellenauschuss setzte sich aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmännern zusammen. Diese mussten nicht nur volljährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein, sondern auch die Gesellenprüfung abgelegt haben und auch sonst zum Schöffen taugen.
Der Vorstand des Gesellenausschusses bestand aus einem Altgesellen als Vorsitzenden, einem Schriftführer und je einem Stellvertreter.
Das Innungsstatut schrieb die Aufstellung eines Haushaltsplanes für das folgende Rechnungsjahr vor. Über sämtliche finanziellen Aktionen hatte der Kassenführer, eventuell zusammen mit einem Rechnungsführer, die Nachweise zu bringen.
Rückständige Mitgliedsbeiträge und Geldstrafen wurden der zuständigen Behörde mit dem Antrag auf Eintreibung übergeben.
Die Jahresrechnung im Januar des Folgejahres schloss - wie heute auch - den Haushalt des alten Jahres ab. Eine Abschrift dieser Jahresrechnung erhielt die Aufsichtsbehörde.
Der Magistrat in Eisleben führte die Aufsicht über die Innung.
Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro "lnstallations" Handwerk, 1931
Die neue Zwangsinnung des Elektro-Installateur-Handwerks wurde geleitet von:
Obermeister Paul Eichler, Eisleben
Stellvertreter Willy Wagner, Hettstedt
Schriftführer Walter Seidler, Eisleben stellvertretendem Schriftführer
Kurt Fiedler, Eisleben
Beisitzer Gustav Eimler, Hettstedt
Beisitzer Kurt Ohlendorf, Hettstedt
Kassenführer Bernhard Thiele, Eisleben.
Im Jahre 1930 sah die Mitgliederliste der Eisleber Innung wie folgt aus:
Julius Eichlers Sohn, Eisleben
Fiedler, Kurt, Eisleben
Seidler, Walter, Eisleben
Thiele, Bernhardt, Eisleben
Schwenzer, Otto, Eisleben
Knorrscheid, Gustav, Eisleben
Weidner, Otto, Eisleben
Eimler, Gustav, Hettstedt
Wagner, Willy, Hettstedt
Ohlendorf, Kurt, Hettstedt
Grassdorf jun., Hermann, Meisdorf
Hädicke, Ernst, Horla
Dietewig, Wilhelm, Vatterode
Mussmann, Willy, Ermsleben
Zimmermann, Max, Wippra
Wende, Otto, Leimbach
Honigmann, Karl, Großörner
Griese, Ernst, Gerbstedt
Krüger, Wilhelm, Schraplau
Reinhardt, Hermann, Helbra
Bothe, Hermann, Helbra
Michael, Otto, Helbra
Schulze, Hermann, Helbra
Hermann, Karl, Helfta
Wunderlich, Kurt, Helfta
Nathan, Hugo, Teutschenthal
Kirchberg, Paul, Wansleben.
Im Jahre 1932 trat die Innung dem Reichsverband des Deutschen Elektro-Installateur-Gewerbes bei. Der Reichsverband hatte seinen Sitz in Frankfurt am Main.
Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro" lnstallations" Handwerk, 1931 6 Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro "lnstallations" Handwerk, 1931
Laut Innungsbeschluss vom 27. Januar 1933 gab es eine kleine Veränderung im Vorstand der Eisleber Elektro-Installateur-Innung. Schriftführer war nicht mehr Walter Seidler, sondern Otto Schwenzer. An die Stelle des Beisitzers Gustav Eimler trat Hugo Nathan. Als stellvertretender Schriftführer fungierte Walter Seidler und nicht mehr Kurt Fiedler.
Zur Stärkung des Mittelstandes, zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung Deutschlands wurden seit der Machtübernahme Hitlers 1933 deutliche Aktivitäten spürbar. Die Organisation des Handwerks erfolgte nun im nationalsozialistischen Sinne. Der Druck auf die Handwerker zum Beitritt in die Innungen wurde immer stärker. Bestrebungen waren vorhanden, per Gesetz die freien in Zwangs- bzw. Pflichtinnungen umzuwandeln. Die Pflichtinnungen wurden in Bezirksfachverbände und diese wiederum in Reichsfachverbände zusammengefasst. Durch den Zusammenschluss des Handwerks sah man bessere Möglichkeiten im Konkurrenzkampf mit der Industrie.
Im gleichen Jahr arbeitete die Handwerkskammer in Halle an der Einführung einer vorläufigen Handwerkskarte. Diese Karte sollte nur derjenige erhalten, der zur Führung des Meistertitels und zur Lehrlingsausbildung auf Grund eines Befähigungsnachweises berechtigt war. Wer sein Handwerk ausübte und in der Handwerksrolle eingetragen war, bekam die Handwerkskarte auch ohne Befähigungsnachweis. Junge Handwerker unter 30 Jahren mussten ihren Befähigungsnachweis allerdings innerhalb von 5 Jahren führen.
In der Zeit vom 15. - 21. Oktober 1933 fand zur Unterstützung des deutschen Handwerks eine Werbewoche statt. Damit sollte an den alten Handwerkergeist erinnert und Handwerkertradition wieder belebt werden.
Zurück zur Eisleber Elektro-Installateur-Innung:
Der Obermeister Paul Eichler bat im April 1934 den Vorsitzenden des Landesverbandes um Amtsenthebung. Der Bitte wurde stattgegeben, und der neue Obermeister hieß jetzt Walter Seidler. Paul Eichler fungierte aber noch als dessen Stellvertreter.
Die Gründe für diesen Schritt des Herrn Eichler waren der Akte nicht zu entnehmen.
Aus dem dürftigen Archivmaterial der Nachkriegszeit ist nur noch zu entnehmen, dass es 1945 in Großörner zwei Elektrohandlungen gab: den Elektro-Installations-Betrieb des Herrn Honigmann und den Betrieb des Herrn Küstermann.
Die Chronik von Bornstedt, Teil 11, nennt zum Ende des Jahres 1945 einen Elektriker, den Herrn Karl Georges.
Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro " lnstallations " Handwerk, 1931 Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro " lnstallations " Handwerk Stadtarchiv Hettstedt
"Hettstedter Tageblatt", Nr.165 vom 14. Juli 1933; "Hilfe für das Handwerk" 10 Stadtarchiv Hettstedt
"Hettstedter Tageblatt", Nr. 218 vom 14. September 1933; "Tagung der Obermeister in Halle" I1 Historisches Archiv, Eisleben
Sonderakten des Magistrats zu Eisleben betr. Zwangsinnung für das Elektro " lnstallations " Handwerk 12 Kreisarchiv Mansfelder Land, Eisleben
Großörner: Gewerbesachen 1945-46 (Erlasse, Anträge, Erlaubnisse) 13 Ebenda
Chronik von Bornstedt, Teil II