Informationen
Ein Unfall im Betrieb:
Was ist zu tun ?
Viele Menschen haben zum Glück noch nie einen Arbeitsunfall erlebt. Das kann sich aber ganz plötzlich ändern. Wann muss man einen Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden. ?
Bei einem schweren Unfall zählt jede Minute, deshalb kann jeder Arzt jedes Krankenhauses die Erstversorgung vornehmen. Die in vielen Kliniken tätigen, von der Berufsgenossenschaft ( BG ) zugelassenen, Durchgangsärzte ( D Ärzte ) entscheiden, ob eine ambulante Weiterbehandlung ausreichend oder die Überweisung in eine Spezialklinik nötig ist. Auch bei weniger schweren Unfällen muss ein D Arzt umgehend aufgesucht werden.
Unfall melden
Wird ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krankgeschrieben, ist der Arbeitsunfall meldepflichtig. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Aber: Was gilt, wenn sich eine kleinere Verletzung verschlimmert und der betroffene erst einige Tage später krankgeschrieben wird.? Auschlaggebend ist auch in diesem Fällen der " gelbe Zettel " mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt die Frist von drei Tagen. Bei Bagatellereignissen empfiehlt sich ein Eintrag ins Verbandsbuch.
Zurück in den Job.
Fallen Beschäftigte nach einem Unfall oder Erkrankung mehr als sechs Wochen in einem Jahr aus egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, müssen Betriebe ihnen ein betrieblichen Eingliederns Management ( BGM ) anbieten. Das kann etwa bedeuten, stufenweise, mit anfangs wenigen Arbeitsstunden, wieder anzufangen.
Eine Schulungsmaßnahme oder Arbeitsplatzumgestaltung können praktische Hilfen sein.
Nutzen für Betreib: Die Arbeitskraft von qualifizierten Beschäftigten bleibt erhalten und die Kosten für Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden vermieden. Das BGM Verfahren beruht auf Freiwilligkeit und kann nur mit Zustimmung der Beschäftigten durchgeführt werden. Die BGM Maßnahme werden mit dem Betriebsrat abgestimmt. Soweit erforderlich, werden Betriebsarzt, BG und auch das Integrationsamt hinzugezogen.
Wann er meldepflichtig wird und wann ein Durchgansarzt wichtig ist ?.
Mehr Infos zur Frage " Arbeitsunfall und jetzt ?.
Unter www.bgetem.de Webcode: 12653815
Quelle Text: BGETEM
Rauchwarnmelder
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
47 Abs.4
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.
Quelle: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
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Kalkulationshilfe 2014
Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke (KFE)
Ausgabe 2014
Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke Ab sofort liegt die 33. Jahresausgabe der Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke (KFE) druckfertig vor und ist für Sie entsprechend erhältlich. Der Umfang der KFE ist erneut wesentlich erweitert worden. Besonders herauszuheben sind die Leistungsbereiche:
Kalkuliert wird auf der Basis einer Stundenverrechnugssatzspanne von € 36,87 bis € 42,10. Diese Preisspanne signalisiert den aktuellen hohen Wettbewerbsgrad im Elektrohandwerk. Für die höherwertigen Arbeiten, insbesondere in der Bustechnik, wird mit Stundenverrechnungssätzen von € 76,50 bis € 96,69 kalkuliert.
Die KFE kostet netto € 140,00. Der Abgabepreis für unsere Innungsmitglieder beträgt netto € 70,00 bei Einzelversand. Die dazugehörige CD und der komplette KFE-Artikelstamm stehen ebenfalls bereits jetzt zur Verfügung.
Hilfestellung bietet die KFE auch auf einem weiteren Gebiet, da alle exististierenden Stücklisten auf den Datenträgern mit den Artikelnummern der marktbedeutenden Großhändler verknüpft sind. Hierdurch besteht die Möglichkeit, betriebsindividuelle Einkaufspreise des Vorlieferanten maschinell zu übernehmen.
Leider fehlen in dieser Ausgabe die betriebswirtschaftlichen Seiten wie:
Prognostizierter Bundesdurchschnitt
PERSONALKOSTEN (LOHN- UND LOHNZUSATZKOSTEN)
IN BETRIEBEN DER ELEKTROHANDWERKE
Kalkulationsbeispiel für die neuen Bundesländer aufgrund vonZVEH-Berechnunen
Erläuterungen zur Übersicht über die Personalkosten
KALKULATION DES STUNDENVERRECHNUNGSSATZES
(Beispielhaft für Betriebe der Elektrohandwerke bei Stundenlohnarbeiten)Kalkulationsbeispiel für die neuen Bundesländer aufgrund vonZVEH-Berechnungen)
Prognostizierter Bundesdurchschnitt
ZEIT UND KOSTEN DER LEHRLINGSAUSBILDUNG
(Kosten einer produktiven Lehrlingsstunde in Betrieben der Elektrohandwerke
Kalkulationsbeispiel für die neuen Bundesländer aufgrund von ZVEH-Berechnungen
Wir hoffen, dass dieser Mangel beseitigt wird und wie in den vergangenen Ausgaben diese wichtigen betriebs-wirtschaftlichen Informationen dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Herausgeber:
Zentralverband der Deutschen Elektro-
und Informationstechnischen Handwerke
(ZVEH), Frankfurt a.M.
www.zveh.de
Vertrieb:
META-Handelsgesellschaft mbH
Schillerstraße 40 Haus B
80336 München
www.meta-muenchen.deDruckbare Version
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Rauchwarnmelderpflicht nun in 11 Bundesländern
Quelle: LIV ESA 6_2013
Rauchwarnmelderpflicht nun in 11 Bundesländern
Rauchgase werden bei Bränden häufig unterschätzt. Doch sie breiten sich weitaus schneller als Flammen aus und sind deutlich gefährlicher: 80 bis 90 Prozent aller Brandopfer fallen nicht dem eigentlichen Feuer, sondern dem Rauch zum Opfer. Die meisten Bundesländer haben diese Gefahr erkannt, nun auch Bayern und Nordrhein-Westfalen: Seit 1. Januar 2013 gilt deshalb im Freistaat die Rauchwarnmelderpflicht, NRW zog am 1. April nach. Neubauten müssen ab sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gelten Übergangsfristen: NRW hat dafür bis Ende 2016 Zeit, Bayern ein Jahr mehr. Bis dahin haben Haus- und Wohnungseigentümer Zeit, nachzurüsten. Rauchwarnmelder können Leben retten, vor allem bei Bränden in der Nacht. Denn dann schläft auch der Geruchssinn, sodass die gefährlichen Brandgase nicht bemerkt werden. 70 Prozent aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. In Deutschland waren das laut statistischem Bundesamt im Jahr 2010 rund 400 Menschen. Der giftige Rauch kann bereits nach zehn Atemzügen zum Tod führen. Rauchwarnmelder könnten dies verhindern, denn ihr durchdringendes akustisches Signal weckt Bewohner auch aus dem tiefsten Schlaf und verschafft ihnen genügend Zeit, sich und alle Angehörigen in Sicherheit zu bringen. Nicht nur Fahrlässigkeit ist Auslöser der jährlich etwa 200.000 Brände. Sehr oft liegt die Ursache in technischen Defekten, wie zum Beispiel Kurzschlüssen, Schwel- oder Kabelbränden an Fernsehern, Kühlschränken oder Wäschetrocknern. Angesichts dieser Tatsachen haben die Gesetzgeber in den meisten Bundesländern reagiert und schreiben Rauchwarnmelder vor. Schon deshalb sollten sowohl Hausverwalter als auch Wohneigentümer und Mieter jetzt reagieren und in ihren Wohn- und Schlafräumen Rauchwarnmelder installieren. Die Geräte kosten vergleichsweise wenig Geld, sind leicht zu installieren und retten Leben. Es gibt einige Punkte, an denen sich Käufer bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders orientieren können: Der Rauchwarnmelder sollte das CE-Zeichen aufweisen - es besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Noch wichtiger aber ist das Logo von VdS und Kriwan: Die beiden notifizierten Prüfinstitute unterziehen die Rauchwarnmelder ständigen Qualitätskontrollen. Bestehen die Produkte den Test, werden sie mit einer Prüfnummer und dem Logo der Prüfinstitute versehen. Hausbesitzer sollten zudem auf den richtigen Installationsort achten: Laut Anwendungsnorm DIN 14767 muss jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluchtwegen mindestens ein Gerät angebracht werden. Um einen häufigen Batterieaustausch zu vermeiden und somit den Komfort zu erhöhen, empfehlen sich Geräte mit einer möglichst langen Lebensdauer der Batterie.
Die Regeln im Überblick:
Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung führte die Rauchwarnmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.
Bayern
Eingeführt wurde die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchwarnmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern bis zum 31.12. 2017.
Saarland
Nachrüstpflicht in Neu- und Umbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Hessen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. 12. 2014. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Rheinland-Pfalz
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 30. 06. 2012. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Thüringen
Nachrüstpflicht in Neubauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Sachsen-Anhalt
In Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Niedersachsen
Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen.
Bremen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Hamburg
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. 12. 2010. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Schleswig Holstein
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. 12. 2010. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
Mecklenburg-Vorpommern
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. 12. 2009. In Neu- und Umbauten und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen
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Speicherheizungsverbot in
Energieeinsparverordnung gestrichen
Am 4. Juli 2013 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG-Änderungsgesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ändert unter anderem direkt die Energieeinsparverordnung (EnEV), indem es den Paragraphen 10a zur Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen aufhebt. Es handelt sich damit bei dem EnEG-Änderungsgesetz um ein sogenanntes verordnungsänderndes Gesetz. Das bedeutet, dass die Änderungen an der Verordnung nicht mehr durch die verordnungsgebenden Ministerien umgesetzt werden müssen, sondern direkt aufgrund des Änderungsbeschlusses des Bundestages gelten.
Aktuelle Textfassungen der EnEV, beispielsweise im Internet, führen noch den Paragraphen 10a. Dieser ist nun jedoch aufgrund der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) aus diesen Texten zu streichen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig öffentlich zugänglich gemachte Text-Fassungen der EnEV diese Änderung nachvollziehen werden. Wegen der direkten Wirkung der Änderungen sind jedoch prinzipiell keine weiteren Maßnahmen mehr notwendig. Das Speicherheizungsverbot gilt seit dem 4. Juli 2013 als aufgehoben und kann deshalb keine Wirkung mehr entfalten.
Quelle Text: ZVEH